Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Auenwerk – Lasergravur Manufaktur, Inh. Stefan Appl, gültig für sämtliche über www.auenwerk.at angebahnten oder abgeschlossenen Geschäfte. Stand: Mai 2026.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Auenwerk – Lasergravur Manufaktur, Inh. Stefan Appl, Altes Dorf 3, 2304 Orth an der Donau (kurz „Auftragnehmer") und seinen Kund*innen (kurz „Auftraggeber").

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage.

2.2. Mit Absenden des Anfrageformulars oder einer schriftlichen Anfrage per E-Mail gibt der Auftraggeber eine Anfrage ab. Der Vertrag kommt durch ein vom Auftragnehmer zugesandtes verbindliches schriftliches Angebot und dessen Annahme (per E-Mail genügt) bzw. durch Auftragsbestätigung zustande.

2.3. Bei individuell angefertigten Werken (Lasergravuren auf Kundenwunsch, personalisierte Stücke) gilt der Vertrag als Werkvertrag iSd §§ 1165 ff ABGB.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Auenwerk ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Werkverträgen kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor Produktionsbeginn vereinbart werden. Der Restbetrag ist – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

3.3. Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das im Angebot bzw. in der Rechnung angeführte Konto. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4. Lieferung & Versand

4.1. Lieferzeiten werden im Angebot individuell bekanntgegeben und sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

4.2. Versand erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an die im Anfrageformular angegebene Lieferadresse. Eine Selbstabholung in 2304 Orth an der Donau ist nach Terminvereinbarung kostenlos möglich.

4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.

6. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

6.1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

6.2. Ausnahme bei individuell angefertigten Waren: Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da nahezu sämtliche Leistungen von Auenwerk (personalisierte Lasergravuren, Sonderanfertigungen, individuelle Texte oder Motive) unter diese Ausnahme fallen, besteht hierfür kein Rücktrittsrecht.

6.3. Bei nicht individualisierten Standardartikeln (sofern angeboten) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers an die Geschäftsadresse. Das Muster-Widerrufsformular kann auf Anfrage zugesandt werden.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber stellt notwendige Vorlagen (Texte, Logos, Grafiken) in geeigneter Qualität zur Verfügung. Er versichert, dass er zur Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden.

7.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen.

7.3. Vor Produktionsbeginn wird – soweit zumutbar – ein Gravurmuster oder eine Vorschau zur Freigabe übermittelt. Nach erteilter Freigabe sind nachträgliche Änderungen kostenpflichtig.

8. Gewährleistung

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach ABGB und KSchG.

8.2. Bei Verbrauchergeschäften beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Unternehmergeschäften beträgt die Frist 2 Jahre, jedoch trifft den Auftraggeber gemäß § 377 UGB eine unverzügliche Rügeobliegenheit.

8.3. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Maserung, Materialbeschaffenheit oder Gravurintensität – insbesondere bei Naturmaterialien wie Holz oder bei reflektierenden Oberflächen wie Edelstahl – stellen keinen Mangel dar.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer im unternehmerischen Bereich nicht; im Verbraucherbereich bleibt die gesetzliche Haftung nach KSchG unberührt.

9.3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleiben unberührt.

10. Urheberrecht an Werken

Soweit der Auftragnehmer eigene gestalterische Leistungen erbringt (z.B. Layout, Motiv-Adaption, Grafikgestaltung), verbleibt das Urheberrecht an diesen Werken beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.

12. Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung über die EU-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr. Außergerichtliche Streitbeilegung in Österreich auch über die Internet Ombudsstelle. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in 2304 Orth an der Donau. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen (insb. § 14 KSchG) bleiben unberührt.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Mai 2026